Hausordnung
I
Wir ersuchen die Mitglieder und Gäste des Vereins, die Hausordnung zur Kenntnis zu nehmen und gewissenhaft einzuhalten. Sie ist die Basis für einen angenehmen Aufenthalt aller und einen schonenden Umgang mit dem Vereinseigentum.
Sauberkeit/Ordnung:
In allen Räumen des Bootshauses und auf dem gesamten Vereinsgelände ist auf größtmögliche Ordnung und Sauberkeit zu achten.
Aus hygienischen Gründen betrifft dies besonders die Umkleide-, Dusch, Sauna- und WC-Räume.
Um ein Verschmutzen der Fußböden in den Gängen, Umkleide-, Aufenthaltsräumen und Bootshallen zu vermeiden, werden alle Mitglieder dringendst gebeten, auf saubere Schuhsohlen zu achten bzw. groben Schmutz zu beseitigen.
Im Gang (Erdgeschoß, siehe Orientierungsplan) befindet sich die Möglichkeit, schmutzige Schuhe abzustellen bzw. reines Schuhwerk bereitzustellen.
Kleidungsstücke (Schuhe, Mäntel) sind während des Aufenthalts im Verein an den dafür vorgesehenen Plätzen – Haken bzw. Abstellflächen in und vor den Garderoben – zu deponieren.
Alle Abfälle sind in den dazu vorhandenen Behältern zu entsorgen – bitte Mülltrennung beachten!
Tische, Sessel und sonstige Gegenstände, welche von einem Raum in den anderen oder in den Garten gebracht werden, sind nach erfolgtem Gebrauch wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückzubringen.
Die Lagerung persönlicher Gegenstände in den Vereinsräumlichkeiten oder auf dem Vereinsgelände ist ohne Rücksprache und Genehmigung eines Vorstandsmitglieds nicht gestattet, außer an den grundsätzlich dafür vorgesehenen Plätzen, wie z.B. Fahrradabstellplatz, Spinde…
Kühlschränke, Geschirr & Flaschen, Rauchen:
Nicht angeschriebene Speisen im beispielsweise Kühlschrank sind Allgemeingut. Außerdem ist darauf zu achten, dass keine persönlichen Speisen oder Getränke im Kühlschrank aufbewahrt werden, die abgelaufen sind oder in Kürze ablaufen.
Benützte Gläser, Teller usw. sind selbst abzuwaschen, abzutrocknen und auf den dafür bestimmten Platz zurückzustellen. Leere Flaschen sind in die dafür bestimmten Kisten unter dem Stiegenaufgang zurückzustellen.
Es gilt gem. Tabakgesetz in allen Räumen ein generelles Rauchverbot.
Sicherheit:
Türen, Fenster, Lichtkuppeln und Lichtschalter sind bei endgültigem Verlassen der Räume zu schließen bzw. abzudrehen und abzuschließen.
Lichtkuppeln schließen automatisch um 20 Uhr und dürfen danach nicht mehr geöffnet werden.
Motto: Besser ein Kotrollgang bzw. –blick zu viel als zu wenig!
Es ist darauf zu achten, dass das Gartentor (Einfahrtstor) nicht zu lange offen steht und nach Benützung wieder abgesperrt wird.
An Thermostaten und sonstigen technischen Anlagen ist das selbstständige Hantieren strengstens verboten, da durch Unwissenheit eine Beschädigung der Anlage bzw. erhöhte Energiekosten nicht auszuschließen sind.
Spinde und Umkleideräume:
Jedes ausübende Mitglied kann gegen das vereinbarte Entgelt zur Unterbringung seiner persönlichen Utensilien einen Spind zugewiesen bekommen und diesen mit einem eigenen Schloss versperren. Die Spindgebühr wird entweder mit dem Mitgliedsbeitrag vorgeschrieben oder durch eine einmalige Zahlung beglichen. Falls ein Mitglied aus dem Verein ausscheidet, hat es seinen Spind zu räumen. Dinge, die nach seinem Ausscheiden im Spind verbleiben, werden entsorgt.
Die Lagerung von Schuhen, Liegen etc. am Boden und auf den Spinden ist nicht gestattet, da die Reinigung dadurch erschwert wird.
Zur Ordnung in den Kleiderräumen gehört es auch, Kleidungsstücke im Spind aufzubewahren und verschmutzte Kleidung mit nach Hause zu nehmen. In den Umkleideräumen aufgestellte Wäschetrockner sind ausnahmslos nur für Handtücher zu verwenden.
Bootshallen:
Die Lagerplätze der Boote und der Ruder in den Bootshallen bestimmen einvernehmlich die Hauswarte und der Zeugwart.
Über Ansuchen kann die Vereinsleitung gegen Entrichtung einer Jahresgebühr einzelnen Mitgliedern die Unterbringung ihrer eigenen Boote in den Bootshallen gestatten. Solchen Mitgliedern wird nahegelegt, falls sie die Absicht haben, ihr Boot zu verkaufen, dieses in erster Linie dem Verein zum Kauf anzubieten.
In der Bootshalle dürfen ohne Zustimmung durch den Zeugwart /Hauswart keinerlei nicht dem Rudersport zugeordnete Gegenstände abgestellt/gelagert werden. Die Mitglieder werden angehalten, auf den Booten keinerlei Gegenstände (Handtücher, Jacken etc. ) abzulegen.
Der Schlauch für die Reinigung der Boote ist an die Nutzwasserleitung anzuschließen.
Boote und ,Skulls und Remen dürfen nach jeder Benützung nur in sorgfältig gereinigtem Zustand wieder in den Bootshallen gelagert werden.
Nach der Benutzung ist der Schlauch aufzurollen und die Schlauchtrommel auf dem vorgesehenen Platz abzustellen.
Schlüssel für das Vereinsgelände und Klubhaus:
Jedes ausübende Mitglied hat das Recht, ab dem 14. Lebensjahr einen Schlüssel für den Verein zu erhalten. Für diesen ist ein Einsatz von € 40,– zu leisten, welcher bei Austritt und Abgabe des Schlüssels refundiert wird.
Bei Verlust des Schlüssels und eines notwendigen Tausches aller Vereinsschlösser sind die
Kosten voll von der verursachenden Person zu ersetzen.
Übernachtung von Gästen:
Die Übernachtungskosten für Gäste aus anderen Rudervereinen im Zuge einer Wanderfahrt oder sonstige angemeldete Übernachtungen werden für das jeweilige Kalenderjahr vom Vorstand bestimmt und per Aushang im Verein bzw. auf der Website veröffentlicht. Alle Übernachtungen sind vom Vorstand zu genehmigen.
Regelung für die Durchführung von privaten Veranstaltungen innerhalb des Vereinsgeländes:
Jegliche Nutzung des Gymnastik-, Club- oder Barraums für kommerzielle Zwecke, unabhängig von der Personenzahl, muss vom Vorstand bewilligt werden. Die Vergabe erfolgt bevorzugt für a) Vereinsmitglieder und/oder b) kostenfreier Teilnahmemöglichkeit anderer Vereinsmitglieder.
Veranstaltungen von Mitgliedern sind mindestens einen Monat vorher beim Vorstand anzumelden und nur mit dessen Bewilligung durchführbar. Sämtliche Veranstaltungen sind mindestens 14 Tage vorher mittels eines Aushanges im Vereinsgebäude bzw. über die Vereinssoftware od. -website bekannt zu geben. Die Teilnahme ist für alle Vereinsmitglieder möglich.
Die Kosten für Vereinsmiete und Reinigung werden für das jeweilige Kalenderjahr vom Vorstand festgelegt und per Aushang bzw. Website kommuniziert.
Der Veranstaltende ist für die Wiederherstellung von Ordnung und Sauberkeit innerhalb von 24 Stunden nach Ende des Festes verantwortlich. Widrigenfalls werden diese Arbeiten auf Kosten des Veranstaltenden durchgeführt
Veranstaltungen von Externen werden nur genehmigt, wenn ein nachweislicher Bezug vom Verein besteht und ein Vereinsmitglied die Verantwortung für die Durchführung übernimmt.
Ein Vereinsmitglied muss bis zum Schluss der Veranstaltung für Interna wie Schlüssel anwesend sein.
Getränke, die nicht im Verein zur Verfügung stehen, können mitgenommen werden. In diesem Fall ist eine zusätzliche entsprechende Spende zu leisten.
Stark alkoholisierte Personen können von einem Vorstandsmitglied vom Vereinsgelände verwiesen werden. Personen, die unter Rauschmittel (Drogen, etc.) stehen, müssen vom Vereinsgelände verwiesen werden.
Veranstaltungen sind alle Zusammenkünfte, für die zu einem bestimmten Termin eingeladen wird, die über den gängigen Clubbetrieb hinausgehen und bei denen Getränke, Speisen oder anderes Programm angeboten wird. Das Zusammensetzen der Mitglieder beispielsweise vor/nach einer Ruderfahrt, einer Gymnastikeinheit, einem Training gilt nicht als Veranstaltung, auch wenn mehrere Personen teilnehmen.
Saunaordnung
Die Inbetriebnahme der Sauna ist nur Mitgliedern (ab 18 Jahre) gestattet.
Das Betreten des Saunabereiches ist nur mit eigens dafür bestimmten Badeschuhen erlaubt.
Vor Benützung der Sauna haben sich alle in die Sauna-Liste (Aufenthaltsraum) einzutragen.
Auf Reinlichkeit ist von allen Saunabenützern besonders zu achten: So ist das Betreten der Saunakammer nur nach vorherigem Duschen gestattet. Weiters ist auch Rasieren und Bürsten des Körpers aufgrund der dadurch gegeben Belästigung anderer Teilnehmer nicht gestattet.
Nach jedem Aufguss ist die Lüftung einzuschalten. Nach Beendigung des Saunaganges ist der Vorraum von Bademänteln und Handtüchern frei zu machen. Vom letzten Saunabenützer sind die Fenster und die Türe zur Terrasse zu schließen, die Türe der Saunakammer zu öffnen, benützte Gläser zu reinigen und Flaschen zurückzustellen sowie das Licht auszuschalten.
Das Benützungsentgelt wird vom Vorstand für das geltende Vereinsjahr bestimmt und per Aushang bzw. Website kommuniziert.
Eine Inbetriebnahme der Sauna kann nur nach Vereinbarung mit dem Vorstand erfolgen. Diese Vereinbarung kann auch für eine Zeitperiode gelten und muss nicht für jeden Termin angesucht werden. Fix vereinbarte Saunatage werden per Aushang bzw. Clubsoftware und Website kommuniziert.
Sicherheit in der Sauna:
An Thermostaten und sonstigen technischen Anlagen ist das selbstständige Hantieren strengstens verboten, da durch Unwissenheit eine Beschädigung der Anlage bzw. erhöhte Energiekosten nicht auszuschließen sind.
Die genaue Einhaltung dieser Hausordnung ist für Mitglieder und Gäste verpflichtend. Es möge jeder daran denken, dass das Vereinseigentum allen Vereinsmitgliedern gehört und daher mit der gleichen Schonung und Sorgfalt zu behandeln ist wie Privateigentum.
Mit der Überwachung der Einhaltung dieser Hausordnung sind die Hauswarte betraut. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.
Die Vereinsleitung, Korneuburg 2023-02-17